Angebote
Physiotherapie im Zentrum
– Warsingsfehn (Moormerland) –
Unser Angebot an physiotherapeutischen Maßnahmen umfasst, fast alle der möglichen Therapien im Bereich der Erwachsenen.
Ob im Bereich der Orthopädie, Neurologie oder Lymphologie – wir decken mit unseren Therapeuten alle Bereiche ab.
Wir besitzen die Zulassung für alle Gesetzlichen und Privaten Krankenkassen.
Wir sind auch für Berufsgenossenschaftliche Behandlungen (BG) zugelassen.
Die Krankengymnastik dient dazu, das eingeschränkte Bewegungsausmaß und Schmerzen im Rahmen unserer physiotherapeutischen Anwendungen zu beheben.
Unsere Physiotherapeuten stellen in der Krankengymnastik fest, dass die oberflächlichen Muskulatur im Vergleich zur tieferliegenden in der Regel stärker ausgebildet ist.
Unsere Therapeuten stärken die tieferliegende Muskulatur und erreichen somit eine größere Stabilität der Gelenke.
Die Patienten kommen im Regelfall mit einem Rezept für Krankengymnastik KG und der Therapeut entwickelt einen individuellen Plan für die Krankengymnastik.
Der Therapeut untersucht zunächst das muskuläre Gleichgewicht unter dem Aspekt der Biometrie des gesamten Körpers.
Ursachen sind meist falsche Haltung und Belastung oder operative Eingriffe.
Der Therapeut wendet je nach Symptomatik verschiedene Techniken an.
Patienten mit Bewegungseinschränkungen und Schmerzen versuchen sich zu schonen.
Die mangelnde Bewegung verursacht weitere Probleme, die durch Krankengymnastik behoben werden können.
Mit der Atemtherapie wird zunächst der Körper mit seinen konkreten Beschwerden im Herz-Kreislaufbereich und in der Lunge behandelt.
Die Atemtherapie ist somit eine Therapiemethode die den ganzen Menschen erfasst.
Richtig atmen zu lernen lindert die Beschwerden unserer Patienten und somit entsteht durch die Atemtherapie ein besseres Lebensgefühl.
Bei Ventilationsstörungen sind die Atemwege verengt oder das Dehnvermögen von Brustkorb und Lunge eingeschränkt.
Ziel der Atemtherapie ist, die physiologische Atmung zu vermitteln und die natürlichen Atembewegungen zu verinnerlichen.
Optimiert man die Atmung lindert man nicht nur Atemwegserkrankungen, sondern auch Beschwerden in Muskulatur, Gelenken und in den inneren Organen.
Durch die in der Atemtherapie verwendeten atemvertiefenden und sekretlösenden Techniken unserer Physiotherapeuten, sowie spezielle Lagerungen, kann man gezielt auf das Atemzentrum und das Herz-Kreislauf-System einwirken.
Bei Fragen zu Atemtherapie und Physiotherapie, wenden Sie sich bitte gerne an unser Team welches Ihnen mit Informationen zur Seite steht.
Im Rahmen der Physiotherapie wird in unserer Praxis die Elektrotherapie angeboten.
Die Physiotherapeuten verwenden bei der Elektrotherapie verschiedene Stromarten : Gleichgerichtete Ströme, DD Ströme, TENS Ströme, Schwellströme, Interferenzströme.
Ziel der Elektrotherapie ist die Schmerzminderung, egal ob akut oder chronisch. Auch die Lockerung der Muskulatur erfolgt mittels der Elektrotherapie.
Beim Muskeltraining nach Unfällen oder präventiv bei Muskel Schwund (Atrophie) wird die Elektrotherapie in einen physiotherapeutischen Behandlungsplan integriert.
Ziel der Elektrotherapie ist die verschiedenen Muskelfunktionen zu aktivieren: Ausdauer, Kraft, Explosivkraft und Widerstand.
Die häufigsten Grundlage für Elektrotherapie bei unserer Praxis sind Erkrankungen der Gelenke wie z.B. Arthrosen, Morbus Bechterew, Brachialgie, und Coxarthrose.
Die Elektrotherapie wird auch eingesetzt bei Schleimbeutelentzündungen (Bursitis), Verstauchungen (Distorsion), Tennis-. und Golferellenbogen (Epicondylitis), und Brüche (Frakturen).
Die Kiefergelenksbehandlung wird von uns eingesetzt um Fehlfunktionen zu beheben.
Schmerzen im Kiefergelenk werden durch die Behandlung des Gelenkes behoben.
Zur Therapie des Kiefergelenks mit einer Zahnärztlichen Verordnung.
Die Verordnung (also das Rezept) wird von einem Zahnarzt oder einem Kieferorthopäden erstellt und die Physiotherapeuten erstellen einen Behandlungsplan.
Wir sind spezialisiert auf die Manuelle Therapie (MT) und in diesen Bereich der Therapie fällt auch die Kiefergelenkbehandlung.
Durch die Kiefergelenkbehandlung werden Störungen an den Kiefergelenksflächen behandelt.
Mit der Mobilisation des Kiefergelenkes werden die Bänder und Knorpelstrukturen bearbeitet und verbessert.
Die klassische Massage ist die effektivste Massageform.
Die klassische Massagetherapie wird oft in Kombination mit Fango oder Heißluft kombiniert.
Wir bieten die klassische Massage auch als Selbstzahlerleistung an
Die klassische Massage ist eine Therapieform zur Beeinflussung des Spannungszustandes der Muskulatur.
Der Begriff der klassischen Massage Therapie wird medizinisch verwendet.
Er grenzt sich klar von anderen Massageanwendungen ab.
Im umgangssprachlichen Gebrauch kommt es bei den verschiedenen Massageanwendungen gerne zu Verwechslungen mit der klassischen Massage Therapie.
Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere Physiotherapeuten gerne erklärend zur Verfügung.
Die klassische Massage ist wissenschaftlich begründet, so dass sie befundgerecht durchgeführt werden kann.
Über die klassische Massage steigert man die Durchblutung und löst Narben und Gewebsverklebungen.
Durch die Manuelle Therapie werden gezielt Funktionsstörungen des Bewegungsapparates zuerst untersucht und dann behandelt.
In der Manuellen Therapie richten sich unsere Therapeuten in erster Linie nach den Beschwerden des Patienten, diese sind Gelenkblockaden daraus resultierende Bewegungseinschränkungen und folglich Schmerzen.
Unsere Therapeuten beginnen die Behandlung mit einer genauen Funktionsuntersuchung des betroffenen Gelenkes oder des Bereiches.
Bei der folgenden Behandlung werden keine Instrumente als Hilfsmittel eingesetzt.
Durch den Einsatz unserer Hände kann in dieser Therapieform der Schmerz gut lokalisiert werden, dadurch wiederrum ist der Therapeut in der Lage eine direkte Therapie durchzuführen.
Bei dieser Therapie sollen die Gelenkblockaden und Bewegungseinschränkungen sowie die daraus folgenden Schmerzen behoben werden.
Lymphdrainage wenden wir zur Beseitigung von Stauungen der Lymphe an.
Lymphdrainage wird hauptsächlich bei Schwellungen und Lymphstaungen angewandt.
Wir behandeln mit Lymphdrainage alle Erkrankungen nach der Entfernung von Lymphknoten, Primären / Sekundären Lymphödem sowie Ödeme nach Operationen.
Primäre und sekundäre Lymphödeme können erfolgreich mit Lymphdrainage behoben werden.
Lipödeme werden behandelt um Folgeerkrankungen zu vermeiden.
Der Heilungsprozess wird nachweislich beschleunigt.
Lymphdrainage wird in Zeitintervallen (30min, 45min und 60min) verschrieben.
Oder PNF steht abgekürzt für „Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation“.
Es handelt sich hierbei um die Steuerung und Wahrnehmung der Tiefensensibilität (Tiefenwahrnehmung)
Die Tiefenwahrnehmung arbeitet mit der Gelenkstellung, der Muskellänge und der Muskelspannung, welche über die Nerven ans Gehirn zur Verarbeitung weitergeleitet wird.
Behandlungsbeispiele:
Erkrankungen des Gehirns:
– Schlaganfall (und folge Erkrankungen)
– M. Parkinson
– Multiple Sklerose
Kryotherapie / Kältetherapie
Die Kryotherapie zählt zu den thermischen Therapiemaßnahmen.
Die Kryotherapie verwenden wir bei Ödemen, die nach einer Operation oder nach einem Trauma (Bruch) entstehen.
Die Kryotherapie wird bei Entzündungen im Gewebe verschrieben.
Kryotherapie wird auch als Kältetherapie bezeichnet.
Wärmetherapie
Bei Wärmebehandlung unterscheiden man verschiedene Arten von Wärmeanwendungen:
Es gibt Heißluft mit Rotlichtlampen, Fango-Packungen und Ultraschallwärme Therapie.
Alle Maßnahmen der Wärme Therapie erwärmt die betroffene Muskulatur und fördert die Durchblutung.
Rehabilitationssport ist nichts neues es existiert schon seit über 5 Jahrzehnten.
Von 2001 haben die Versicherten hierauf einen Rechtsanspruch, die Leistung ist nicht mehr nur eine Ermessensentscheidung der Kostenträger.
Um sicherzustellen, dass Rehabilitationssport nach einheitlichen Grundlagen durchgeführt wird, gibt es die so genannte Rahmenvereinbarung (aktueller Stand 1.1.2011) (Hyperlink: https://www.kbv.de/media/sp/Rahmenvereinbarung_Rehasport.pdf)
In diesen ist u. a. festgelegt, dass Rehabilitationssport nur in Gruppen stattfinden darf, eine mindest Zeitvorgabe von 45 Minuten ist genauso Pflicht.
Zusätzlich ist für den Arzt geklärt das in der Regel eine Verordnung über 50 Übungseinheiten ausstellt werden muss, als Rehabilitationsleistung unterliegt die Verordnung keiner Budgetierung.
Ziel vom REHA-Sport:
Das Hauptziel ist die eigene Verantwortlichkeit der Teilnehmer für Ihre Gesundheit zu stärken und ihn zum langfristigen und eigenverantwortlichen Gesundheitstraining durch weiteres Sporttreiben z.B. in der bisherigen Gruppe oder im Rahmen eines anderen Angebots auf eigene Kosten zu motivieren.
Es soll ganzheitlich die Kraft, die Ausdauer, die Koordination, die Beweglichkeit und die Flexibilität verbessern.
Wichtige Rechtliche Punkte für Patienten:
Rehabilitationssport ist vor dem Beginn durch den Rehabilitationsträger (Krankenkasse) zu bewilligen. Dies gilt auch für weitere Verordnungen.
Nimmt ein Teilnehmer an den ihm für einen bestimmten Zeitraum bewilligten Übungsveranstaltungen nicht teil, ist eine Übertragung auf einen späteren Zeitraum grundsätzlich nicht zulässig.
Nach § 31 SGB I ist es nicht zulässig, neben der Vergütung des Rehabilitationsträgers für die Teilnahme am Rehabilitationssport Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen etc. oder Vorauszahlungen von den Teilnehmer/-innen zu fordern.
Nach § 32 SGB I ist es unzulässig, davon abweichende Vereinbarungen zu treffen.
Die Rezepte müssen innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellungsdatum begonnen werden, sonst verlieren sie Ihre Gültigkeit und es muss ein neues Rezept vom Arzt verschrieben werden und vom Kostenträger bewilligt werden.
Unterbrechungen der Durchführung sind nur begründet und begrenzt möglich bei z.B. Urlaubsreisen, Krankenhaus-/ Rehabilitationsklinikaufenthalt oder Arbeitsunfähigkeit.
Bei nichtbegründeter Unterbrechung des Rehabilitationssports ist der Leistungserbringer berechtigt, den Rehabilitationssport abzubrechen und die bis dahin durchgeführten Leistungen abzurechnen.
Bei Abbruch des Rehabilitationssports muss ein gesonderter Hinweis an den jeweiligen Rehabilitationsträger erfolgen, dass der Rehabilitationssport durch den Leistungserbringer beendet wurde.
Hinweis: Die vorübergehende Schließung von Übungsstätten (z.B. Sporthallen, Bäder) führt weder zu einer vorzeitigen Beendigung der Maßnahme noch zu einer Verlängerung der Leistungsdauer.
Um sicherzustellen, dass Funktionstraining nach einheitlichen Grundlagen durchgeführt wird, gibt es die so genannte Rahmenvereinbarung (aktueller Stand 1.1.2011) (Hyperlink: https://www.kbv.de/media/sp/Rahmenvereinbarung_Rehasport.pdf)
In diesen ist u. a. festgelegt, dass Funktionstraining nur in Gruppen stattfinden darf, eine mindest Zeitvorgabe von 15 Minuten als Wassergymnastik und 30 Minuten als Trockengymnastik sind Pflicht.
Zusätzlich ist für den Arzt geklärt das in der Regel eine Verordnung über 12Monate ausstellt werden kann, als Rehabilitationsleistung unterliegt die Verordnung keiner Budgetierung.
Ziel vom Funktionstraining:
Das Hauptziel ist die eigene Verantwortlichkeit der Teilnehmer für Ihre Gesundheit zu stärken und ihn zum langfristigen und eigenverantwortlichen Gesundheitstraining durch weiteres Sporttreiben z.B. in der bisherigen Gruppe oder im Rahmen eines anderen Angebots auf eigene Kosten zu motivieren.
Es soll ganzheitlich die Kraft, die Ausdauer, die Koordination, die Beweglichkeit und die Flexibilität verbessern.
Dafür werden Bestandteile aus der Krankengymnastik und der Physiotherapie durch die Therapeuten benutzt werden.
Diese Therapie soll gezielt und schonend bestimmte Körperpartien z.B. Gelenke, Muskeln, etc. behandeln.
Wichtige Rechtliche Punkte für Patienten:
Funktionstraining ist vor dem Beginn durch den Kostenträger (Krankenkasse) zu bewilligen. Dies gilt auch für weitere Verordnungen.
Nimmt ein Teilnehmer an den ihm für einen bestimmten Zeitraum bewilligten Übungsveranstaltungen nicht teil, ist eine Übertragung auf einen späteren Zeitraum grundsätzlich nicht zulässig.
Die Rezepte müssen innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellungsdatum begonnen werden, sonst verlieren sie Ihre Gültigkeit und es muss ein neues Rezept vom Arzt verschrieben werden und vom Kostenträger bewilligt werden.
Unterbrechungen der Durchführung sind nur begründet und begrenzt möglich bei z.B. Urlaubsreisen, Krankenhaus-/ Rehabilitationsklinikaufenthalt oder Arbeitsunfähigkeit.
Bei nichtbegründeter Unterbrechung des Rehabilitationssports ist der Leistungserbringer berechtigt, den Funktionstraining abzubrechen und die bis dahin durchgeführten Leistungen abzurechnen.
Bei Abbruch des Funktionstraining muss ein gesonderter Hinweis an den jeweiligen Kostenträger erfolgen, dass das Funktionstraining durch den Leistungserbringer beendet wurde.
Hinweis: Die vorübergehende Schließung von Übungsstätten (z.B. Sporthallen, Bäder) führt weder zu einer vorzeitigen Beendigung der Maßnahme noch zu einer Verlängerung der Leistungsdauer.
Präventionskurse sollen die Teilnehmer an einen gesünderen Lebensstil heranführen.
Das Angebot ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich.
Meist werden Kurse zu den Schwerpunkten Ernährung, Bewegung, Stressbewältigung und Sucht angeboten.
Viele Krankenkassen übernehmen die gesamten Kursgebühren entweder über einen Gutschein oder über ein Prämiensystem, wenn der Versicherte mindestens zu 80 Prozent an den jeweiligen Kurs teilgenommen hat.
Andere Kassen wiederum zahlen nur einen Anteil an dieser Art der Gesundheitsvorsorge.
In jedem Fall lohnt es sich hier einmal ganz konkret bei seiner eigenen Krankenkasse nachzufragen.
Oft werden 2 Kurse im Jahr von den Krankenkassen bezuschusst oder übernommen.
Seit 2017 sind wir Kooperationspartner der AOK Niedersachsen, damit verbunden können wir direkt über das Gutschein der AOK die Kurse Abrechnen.
Unsere Angebote für Sie (Stand 01.04.2020)
Alle Kurse sind nach §20 SGB V Zertifiziert und damit Bezuschussungsfähig
Rückenschule ( 8 x 90 Minuten)
Rückenschule (10 x 60 Minuten)
Aquafitness ( 8 x 45 Minuten)
Rückenschule über BdR (Bundesverband deutscher Rückenschulen e.V.)
Als AOK Kooperationspartner zusätzlich:
AOK-Rückenschule ( 8 x 90 Minuten)
AOK-Aquafitness ( 8 x 45 Minuten)
AOK-Walking ( 8 x 90 Minuten)
Weitere Kurse im Aufbau